Wer darf laden? - Lindenstrom E-Ladesäule Markt Schwaben

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Es darf jeder laden:
  • Die Ladestation ist öffentlich zugänglich und kann von jedem benutzt werden.
  • Die Ladestation ist in erster Linie für die Anwohner der angrenzenden Reihenhäuser ohne direkten Zugang zu den Parkbuchten gedacht. Sie soll es vor allem meinen Nachbarn ermöglichen, sich eine Elektroauto anzuschaffen und dieses vor der Haustüre zu laden.
  • Besucher sind natürlich ebenfalls willkommen, egal wen sie besuchen.
  • Da aktuell noch sehr wenige Nachbarn ein Elektro-Fahrzeug besitzen, freue ich mich auch über jeden Gelegenheitslader.
  • Bei der Ausgabe bzw. Anlernen einer (RFID)-Ladekarte regelt ein kleiner Nutzungsvertrag die vertraglichen Details


Wegen der beengten Parksituation ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtig:
  • Durch das 10m lange Ladekabel können 3 Abstellplätze erreicht werden. Es sollte also immer ein Parkplatz frei sein.
  • Das Elektroauto soll nur so lange auf der Parkbucht oder am Straßenrand stehen wie zum Laden benötigt wird.
  • Die Parkbuchten gehören der Gemeinde und sind den angrenzenden Reihenhäuser zugeordnet
  • Die Parkplätze neben der Ladestation sind nicht explizit für Elektrofahrzeuge reserviert (keinen Bodenmarkierung, kein Schild)
  • Wenn jemand keinen freien Parkplatz in Kabel-Reichweite findet, aber dringend laden muss, hilft es nur den Nachbarn zu fragen, ob er sein Auto umzuparken kann. Dies ist aber bisher noch nie nötig gewesen
 
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